
Bündner Ombudsstelle der Spitex-, Alters- und Behinderteninstitutionen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
Ziele und Aufgaben
In Spitex-, Alters- und Behinderteninstitutionen kann es zwischen allen Beteiligten immer wieder zu Spannungen und Konflikten kommen. Ziel und Aufgabe der Ombudsstelle ist es mitzuhelfen, auf unbürokratische Art einen von den beteiligten Parteien akzeptierten Lösungsweg zu finden.
Grundsätze der Ombudsstelle
- Die Ombudsstelle handelt unabhängig und selbständig und ist politisch und konfessionell neutral.
- Alle Tätigkeiten werden vertraulich, diskret, unbürokratisch und individuell ausgeführt.
- Die Ombudsstelle ist im Kanton Graubünden verankert und vernetzt und mit den regionalen Verhältnissen vertraut. Die sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten der Parteien sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
- Die Leistungen der Ombudsstelle sind in der Regel kostenlos oder werden auf freiwilliger Basis entgolten. Bei umfangreichen Schlichtungsverfahren kann ein Unkostenbeitrag erhoben werden.
Vorgehen
Die Ombudsfrau nimmt mit den Parteien das Gespräch auf und versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln.
Aufsicht
Die Ombudsfrau untersteht dem Verein Ombudsstelle der Spitex-, Alters- und Behinderteninstitutionen Graubünden, dem sie – unter Wahrung der Anonymität – regelmässig Bericht über ihre Tätigkeit erstattet.
Zuständigkeit
Wer kann sich an die Ombudstelle wenden?
An die Ombudsstelle können sich Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie von Behinderteninstitutionen, Klientinnen und Klienten von Spitexorganisationen sowie Kundinnen und Kunden anderer Altersorganisationen, die sich ungerecht behandelt oder verletzt fühlen, wenden. Eine erste Kontaktnahme mit der Konfliktpartei sollte bereits stattgefunden haben.
Die Ombudsstelle leistet aber auch Beratungen von Leistungserbringern, z.B. zur Vermeidung von Unklarheiten, die zu Konflikten führen könnten.
Ausgenommen sind:
- arbeitsrechtliche Fragen und Probleme mit Anstellungsbedingungen
- rein private Konflikte zwischen Angehörigen
- Fälle, in denen bereits ein Rechtsbeistand eingeschaltet worden ist
Örtliche Zuständigkeit der Ombudstelle
Die Ombudsstelle behandelt nur Konflikte mit Institutionen, die im Kanton Graubünden tätig sind. Dabei werden die sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten der beteiligten Parteien nach Möglichkeit berücksichtigt.

Elisabeth Blumer | Ombudsfrau
lic. iur. Elisabeth Blumer
Quaderstrasse 5
Postfach 26
7002 Chur
Telefon 0844 80 80 44
info(at)osab-gr.ch
Fachberatung Pflege
Carmen Marugg | Pflegedienstleitung Casa Falveng Domat/Ems